Amtshaftung
Organen von Gebietskörperschaften und sonstigen Körperschaften öffentlichen Rechts werden oft Fehler vorgeworfen, die Vermögensschäden bewirkt haben sollen. Handelt ein Organ in Vollziehung der Gesetze dabei schuldhaft und rechtswidrig, kann dies zu einer Schadenersatzverpflichtung des Rechtsträgers führen.
Wir haben gerade in diesem Bereich viel Erfahrung und bereits zahlreiche Amtshaftungsansprüche erfolgreich abgewehrt.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht hat den primären Zweck, das ökonomische und soziale Ungleichgewicht zwischen Arbeitnehmerin und Arbeitgebern auszugleichen.
Die arbeitsrechtliche Gesetzgebung ist durch zahlreiche Sondergesetze geprägt. Zugunsten besonders schützenswerter Arbeitnehmergruppen (z.B. Schwangere, Mütter, Eltern, Behinderte, Präsenzdiener, Betriebsratsmitglieder) existieren eigene Regelungen. Je nach Branche gibt es außerdem unterschiedliche Bestimmungen, die das Mindestentgelt, die Arbeitszeit und den Urlaubsanspruch betreffen.
Ein wichtiger Bereich des Arbeitsrechtes sind die gesetzlichen Regelungen über die Beendigungsmöglichkeiten eines Arbeitsverhältnisses: Kündigung, Entlassung und Austritt und daraus resultierenden Folgen (z.B. Kündigungsentschädigung, Abfertigung).
Arzthaftungsrecht/Medizinrecht
Die körperliche Unversehrtheit einer Person wird von der Rechtsordnung strafrechtlich, zivilrechtlich und verfassungsrechtlich geschützt. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist eines der unveräußerlichen absoluten Persönlichkeitsrechte. Jeder invasive Eingriff beeinträchtigt die körperliche Integrität des Patienten. Ein solcher Eingriff in die körperliche Integrität ist daher rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit eines Eingriffs kann nur durch eine Einwilligung des Verletzten aufgehoben werden. Der Patient muss also jeder invasiven therapeutischen Maßnahme zustimmen.
Ein Arzt, der durch eine Behandlungsmaßnahme in das Recht auf körperliche Unversehrtheit des Patienten eingreift, handelt dann rechtmäßig, wenn er entsprechend den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vorgeht und der Patient sein Einverständnis zur Behandlung erklärt hat.
Der Schutz des Selbstbestimmungsrechtes des Patienten erfordert, dass dieser vor Erteilung seiner Einwilligung zur vorgeschlagenen Behandlung über alle mit der Behandlung verbundenen typischen Risiken und die in Frage kommenden gleichwertigen medizinischen Alternativen aufgeklärt wird. Ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht macht den Arzt ebenso wie ein Kunstfehler im Rahmen der Behandlung schadenersatzpflichtig.
Wir beschäftigen uns seit Jahrzehnten mit der Durchsetzung berechtigter Ersatzansprüche von Patienten und der Abwehr unberechtigter Ersatzansprüche gegen Ärzte und Krankenhausträger.
Eherecht, Scheidungsrecht und Familienrecht
In diesem von Emotionen geprägten Rechtsbereichen helfen wir Ihnen, Ihre Ansprüche und Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten durchzusetzen. Gerade Scheidungsverfahren können erfahrungsgemäß lange dauern und für die Beteiligten sehr belastend sein. Aus diesem Grund bemühen wir uns in diesem sensiblen und sehr persönlichen Bereich besonders, Ihren Interessen gerecht zu werden.
Speziell die Scheidung einer Ehe bringt zahlreiche darüber hinausgehende Fragen mit sich. In Notsituationen ist es häufig erforderlich, sehr rasch einstweilige Maßnahmen wie eine Wegweisung bzw. einstweiligen Unterhalt durchzusetzen. Im Anschluss an eine Scheidung geht es vor allem um finanzielle Fragen wie zB. die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sowie der Ersparnisse und die Festsetzung eines allfälligen Unterhalts.
Auch die Obsorge von Kindern, das Besuchsrecht sowie Unterhalts- bzw. Sonderbedarfsansprüche der Kinder fallen in diesen Rechtsbereich.
Erbrecht und Testament
Langwierige Streitigkeiten um das Erbe keine Seltenheit. Dies lässt sich durch rechtzeitige Verfügungen zu Lebzeiten verhindern: durch Schenkungen, Erbverträge oder Errichtung eines Testamentes. Ein Testament kann zu Lebzeiten jederzeit abgeändert oder ergänzt werden.
Wir helfen Ihnen, formgerecht jene Verfügung zu errichten, die Ihren Wünschen und Ihrer Familien- und Vermögenssituation entspricht und zugleich am geeignetsten ist. Hier ist zu berücksichtigen, dass nächste Angehörige nur bei äußerst schwerwiegenden Gründen übergangen werden können. Ihnen steht jedenfalls ein Teil des hinterlassenen Vermögens, der sogenannte Pflichtteil, zu. Es gilt auch zu beachten, dass neuerdings gegenüber dem Erblasser erbrachte Pflegeleistungen zu zusätzlichen Ansprüchen der Angehörigen, die gepflegt haben, führen können.
Um kostspielige Streitigkeiten vor und nach dem Tod zu vermeiden, empfiehlt es sich daher, sich schon frühzeitig Gedanken zur Erbschaft zu machen und kompetente rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Bei Wunsch besteht die Möglichkeit, sein Testament im gesamtösterreichischen Testamentsregister eintragen zu lassen. Dies hat den Vorteil, dass jeder Notar in ganz Österreich bei Abwicklung einer Verlassenschaft online darauf zugreifen und das Testament so nicht verloren gehen kann.
Führerscheinrecht, Verwaltungsrecht und Verwaltungsstrafrecht
Bei schweren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann es zur Verhängung von beträchtlichen Verwaltungsstrafen und zu Maßnahmen wie dem Entzug des Führerscheins kommen.
Im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsstrafverfahren vertreten wir Ihre Interessen vor den Verwaltungsbehörden und den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts.
Produkthaftungsrecht
Unter Produkthaftung ist die schadenersatzrechtliche Verantwortlichkeit des Herstellers für sein Erzeugnis zu verstehen. Neben dem Hersteller eines Produktes haftet auch der Importeur in den Europäischen Wirtschaftsraum für Personen- und Sachschäden, die auf Fehler des Produktes zurückzuführen sind.
Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung berechtigter Ansprüche und klären, wie diese effizient durchgesetzt werden können.
Schadenersatzrecht und Gewährleistungsrecht
Prinzipiell ist jeder berechtigt, vom Schädiger den Ersatz des Schadens zu fordern, welchen ihm dieser rechtswidrig und schuldhaft zugefügt hat. Die Haftung des Schädigers kann sich im Einzelfall aus einem Vertrag oder aus einem Delikt, dh. aus der Verletzung einer Verhaltenspflicht ergeben, die für jedermann gegenüber jedermann besteht.
Neben Personenschäden sind vor allem Vermögens- und Sachschäden relevant.
Spezialfälle des Schadenersatzrechtes stellen neben der Sachverständigen-, Gehilfen-, Arzt-, Wegehalter-, Tierhalter-, Amts-, Organ- und Staatshaftung z.B. auch die Haftung für Deliktsunfähige, für gefährliche Bauwerke, für sonstige gefährliche Sachen oder die Haftung des Wohnungsinhabers dar. Ein Schadenersatzanspruch verjährt im Regelfall innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
Im Unterschied dazu versteht man unter Gewährleistung die bei entgeltlichen Verträgen gesetzlich vorgesehene Haftung des Schuldners für Mängel, welche die Leistung bei ihrer Erbringung aufweist. Dabei handelt es sich im Unterschied zu Schadenersatzrecht um eine verschuldensunabhängige Haftung für Sach- und Rechtsmängel.
Von einem Sachmangel spricht man, wenn eine Sache die ausdrücklich vereinbarten oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften nicht aufweist. Ein Rechtsmangel liegt hingegen dann vor, wenn der Verkäufer dem Erwerber nicht jene rechtliche Position verschafft, die er ihm nach dem Vertrag verschaffen muss (z.B. lastenfreies Eigentum).
Der Veräußerer ist zunächst zur Verbesserung bzw. zum Austausch aufzufordern, bevor eine Preisminderung geltend gemacht oder der gesamte Vertrag rückabgewickelt werden kann (Wandlung). Tritt ein Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervor, wird von Gesetz wegen vermutet, dass er bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war, was die Geltendmachung wesentlich erleichtert.
Die Verjährungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen 2 und bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre. Diese Frist beginnt jedoch je nach Mangel unterschiedlich zu laufen. Es empfiehlt sich nach Auftreten eines Mangels unverzüglich tätig zu werden und rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Skirecht und Sportrecht
In diversen Sportarten ereignen sich immer wieder schwere Unfälle, oft auch durch Fremdverschulden.
Im Skirecht existieren in Form der FIS-Regeln schriftliche Verhaltensvorschriften mit rechtlicher Bedeutsamkeit. Bei anderen gefahrträchtigen Sportarten (z.B. Skitourengehen, Bergsteigen, Mountainbiken, Extremsportarten wie Rafting, Canyoning, Klettern usw.) ist es hingegen mangels allgemeingültiger Normen oft schwierig, die Rechtswidrigkeit des unfallursächlichen Verhalten zu bestimmen. Dies ist jedoch notwendige Voraussetzung, um nach Unfällen Ansprüche geltend zu machen oder abzuwehren.
Wir verfügen insbesondere im Schi- und Mountainbikerecht über langjährige forensische Erfahrung, Sie vor den österreichischen Gerichten wirksam und erfolgreich zu vertreten.
Strafrecht
Das Strafrecht stellt bestimmte Rechtsgüter, die für ein geordnetes menschliches Zusammenleben unentbehrlich sind, unter besonderen Schutz. Verstöße dagegen werden je nach Handlungsunwert als Vergehen oder als Verbrechen bezeichnet.
Die meisten Delikte des Strafrechts sind Offizialdelikte, die nach einer erfolgten Anzeige oder nach Bekanntwerden eines strafrechtlichen Tatbestandes von Amts wegen verfolgt werden müssen.
Als Ankläger tritt in diesen Fällen im Unterschied zum Zivilrecht der Staat selbst auf, vertreten durch die Staatsanwaltschaft vor den Landesgerichten oder die Bezirksanwaltschaft vor den Bezirksgerichten. Im Falle einer Verurteilung erwarten einen Beschuldigten Geld- und/oder Freiheitsstrafen. Häufig kommt bereits den Aussagen im Vorfeld des eigentlichen Strafprozesses große Bedeutung zu. Wir vertreten Sie sowohl bei Vernehmungen vor der Polizei als auch in den Verfahren vor den Gerichten. Durch Akteneinsicht können wir Sie über die Ihnen vorgeworfenen Straftaten und vorhandenen Beweismittel unterrichten und Sie entsprechend auf den Prozess vorbereiten.
Verkehrsrecht und Unfallrecht
Nach Verkehrsunfällen entstehen vielfältige Ansprüche wie z.B. Reparaturkosten, Verdienstentgang oder Schmerzengeld.
Wir kümmernuns um die gesamte Abwicklung ihrer Unfallsangelegenheit. Zunächst versuchen wir, mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners eine Einigung zu erzielen. Sollte eine solche nicht zustande kommen, machen wir Ihre Ansprüche gerichtlich geltend.
Sowohl im Bemühen um eine gütliche Einigung als auch in Prozessen bei Gericht spielen Beweise eine zentrale Rolle. Achten Sie daher darauf, dass bereits an der Unfallstelle ausreichend Lichtbilder von Schäden und der Unfallsendlage angefertigt werden.
Versicherungsrecht
Versicherungen berühren nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens. Es fällt oft schwer, den Überblick zu bewahren. Neben Rechtschutz- und Haftpflichtversicherungen existiert eine Vielzahl verschiedener Versicherungen wie z.B. Unfall-, Kranken-, Betriebsunterbrechungs-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen.
Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung von Versicherungsfällen und setzen Ihre Interessen - wenn notwendig - auch gerichtlich durch.
Vertragsrecht
Wir haben große Erfahrung mit Verträgen und errichten sie nach den individuellen Wünschen der Vertragspartner. Dies gilt sowohl für Liegenschafts-, Wohnungseigentums-, Kauf-, Schenkungs-, Übergabs- und Dienstbarkeitsverträge, als auch für Miet- und Pachtverträge. Wir regeln für Sie auch die Eintragung bzw. Löschung von Pfandrechten und Dienstbarkeiten und die Eintragung Ihres Rechte im Grundbuch.
Wir sind Ihnen auch behilflich, einseitige Verfügungen zu errichten. In der Patientenverfügung z.B. halten Sie fest, ob und in welchem Umfang Sie nach einem schweren Unfall oder in schwerer Krankheit lebensverlängernde medizinische Maßnahmen wünschen. Die Patientenverfügung ist bedeutsam für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Meinung zu äußern.